Im Allgemeinen besteht der Versicherungsschutz bei Sterbegeldversicherungen ab dem Tag des Versicherungsbeginns. Der vollständige Schutz kann in Ausnahmefällen aber erst zu einem späteren Zeitpunkt anfangen. Diese Übergangszeit wird Wartezeit genannt und gilt meist nur für Sterbegeldtarife, bei denen keine Gesundheitsprüfung notwendig ist.
Definition von Wartezeit
Die sogenannte Wartezeit lässt sich wie folgt definieren:
Unter einer Wartezeit versteht man den Zeitraum, in dem keine oder nur ein Teil der Versicherungsleistung ausgezahlt wird, wenn innerhalb dieses Zeitraums der Versicherungsfall eingetreten ist. In der Sterbegeldversicherung gilt der Todestag der versicherten Person als Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Tod durch einen Unfall herbeigeführt wurde. In diesem Fall wird die Versicherungssumme auch während der Wartezeit vollständig ausgezahlt. Bei den meisten Tarifen verdoppelt sich sogar die Versicherungssumme bei einem Unfalltod.
Bei Eintritt des Todes nach Ablauf der Wartezeit erhalten die Hinterbliebenen die komplette, vereinbarte Versicherungssumme.
Dauer der Wartezeit
Der genaue Zeitraum der Wartezeit ist von dem Sterbegeldtarif abhängig. Es gibt Tarife sowohl mit kurzen als auch mit langen Wartezeiten. Erfahrungsgemäß können Sie zwischen folgenden Wartezeiten wählen:
- 12 Monate / 1 Jahr
- 15 Monate
- 18 Monate
- 24 Monate / 2 Jahre
- 36 Monate / 3 Jahre
Auszahlungspläne innerhalb der Wartezeit
Tritt tatsächlich der Tod innerhalb der Übergangszeit ein, gibt es je nach Anbieter und Tarif unterschiedliche Varianten, wie viel Geld aus der Versicherung ausgezahlt wird.
Eine Variante ist, dass die Hinterbliebenen die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückerhalten. Je nach Art der Rückzahlung werden die Beiträge dann komplett oder zu einem festgelegten Prozentsatz ausgezahlt.
Ein anderes Modell gewährleistet die anteilige Auszahlung der Versicherungssumme. Dabei werden innerhalb der ersten 36 Monate zum Beispiel ein Drittel, zwei Drittel oder andere Aufteilungen von der Versicherungssumme verwendet.