Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit oder mit kurzer Wartezeit

Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung mit einer Gesundheitsprüfung abschließen, dann sind Sie ab Vertragsbeginn sofort versichert. Entscheiden Sie sich allerdings für eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen, dann beginnt der Versicherungsschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Übergangszeit zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes wird dann Wartezeit genannt.

Definition von Wartezeit

Die Wartezeit der Sterbegeldversicherung lässt sich wie folgt definieren:

Unter einer Wartezeit versteht man den Zeitraum, in dem keine oder nur ein Teil der Versicherungsleistung ausgezahlt wird, wenn innerhalb dieses Zeitraums der Tod der versicherten Person eingetreten ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt. In diesem Fall zahlen die meisten Versicherungen die Versicherungssumme auch während der Wartezeit vollständig aus. Viele Tarife verdoppeln bei einem Unfalltod sogar die Versicherungssumme.

Bei Eintritt des Todes nach Ablauf der Wartezeit erhalten die Hinterbliebenen die komplette, vereinbarte Versicherungssumme.

Anbieter mit kurzer Wartezeit

Der genaue Zeitraum der Wartezeit ist von dem Sterbegeldtarif abhängig. Es gibt Tarife sowohl mit kurzen als auch mit langen Wartezeiten. Erfahrungsgemäß können Sie zwischen folgenden Wartezeiten wählen:

  • 6 Monate für unter 50-Jährige
  • 18 Monate
  • 24 Monate / 2 Jahre
  • 36 Monate / 3 Jahre

Falls Sie noch unter 50 Jahre alt sind, profitieren Sie von einer besonders kurzen Wartezeit bei der BVaG. Die Sterbegeldversicherung hat dann eine Wartezeit von nur 6 Monaten.

Zu den Sterbegeldversicherungen mit einer kurzen Wartezeit von 18 Monate zählen zum Beispiel die Nürnberger und Ergo.

Günstige Sterbeversicherungen mit einer Wartezeit von 24 Monaten sind zum Beispiel die DELA und Cosmos Direkt.

Sterbefall innerhalb der Wartezeit

Tritt tatsächlich der Tod innerhalb der Übergangszeit ein, gibt es je nach Anbieter und Tarif unterschiedliche Varianten, wie viel Geld aus der Versicherung ausgezahlt wird.

Eine Variante ist, dass die Hinterbliebenen die eingezahlten Versicherungsbeiträge zurückbekommen. In der Regel zahlt die Sterbeversicherung die eingezahlten und verzinsten Beiträge dann komplett an die Bezugsberechtigten aus.

Ein anderes Tarifmodell garantiert beim Tod innerhalb der Wartezeit die anteilige Auszahlung der Versicherungssumme. Dabei werden zum Beispiel im ersten Jahr die Versicherungsbeiträge zurückgezahlt. Im zweiten Jahr 80 Prozent der Versicherungssumme. Und im dritten Jahr 90 Prozent der Versicherungssumme. Tritt Ihr Tod ab dem vierten Versicherungsjahr ein, erhalten Ihre Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme.

Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit

Alternativ können Sie auch eine Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit beantragen. Interessieren Sie sich für diesen Schutz, dann ist eine Gesundheitsprüfung notwendig.

Sofern Sie gesund sind und in der Vergangenheit keine schweren Erkrankungen hatten, so ist die Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit einem Tarif mit Wartezeit vorzuziehen. Sollte der Tod nämlich bereits in den ersten drei Jahren nach Vertragsabschluss eintreten, erhalten Sie immer die komplette Versicherungssumme.

Wenn Sie eine gute Sterbegeldversicherung suchen (egal ob mit oder ohne Wartezeit), dann finden Sie einen passenden Tarif in dem Online-Vergleich.

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