Die Alternativen zur Kündigung
Streben Sie eine Kündigung an, weil die aktuelle finanzielle Belastung zu hoch ist, können Sie Ihre Sterbegeldversicherung auch beitragsfrei stellen lassen. In diesem Fall setzt der Versicherer die Versicherungsleistung in der Regel auf den Rückkaufswert herab. Wenn dies in der Anfangszeit geschieht, stehen Ihren Erben im Versicherungsfall nach Verrechnung der Abschlusskosten nur der gesetzlich vorgegebene Mindestwert als Rückkaufswert zu. Wenn im Falle der Beitragsfreistellung die Leistung unter eine bestimmte Grenze fällt, kann das auch zur Beendigung des Vertrages durch das Versicherungsunternehmen führen, was einer Kündigung gleichkommt.
Die Aussetzung der Beträge ist grundsätzlich nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Wenn dieser abgelaufen ist, wird die Beitragszahlung im Normalfall wieder aufgenommen. Eine daraus resultierende Beitragslücke kann mit einer Nachzahlung der Beträge wieder geschlossen werden.
Einen finanziellen Engpass, der aus der Arbeitslosigkeit resultiert, wird bei vielen Versicherern gesondert betrachtet. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum gestundet und bei Ablauf der Stundung mit einer Einmalzahlung in Höhe der ausstehenden Raten getilgt.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, die Sterbegeldversicherung zu verkaufen. Es gibt Anbieter, die Lebensversicherungen bei denen ein Sparanteil gebildet wird, ankaufen. Oft aber erst ab einem bestehenden Rückkaufswert von über 10.000,- Euro. In diesem Fall erhalten Sie einen höheren Betrag, der sich etwa um die Summe des Rückkaufwertes bewegt, ausgezahlt. Die Versicherung bleibt trotz des Verkaufs aber weiter bestehen. Die Ansprüche mit den Rechten und Pflichten des Vertrages gehen dann auf den Käufer über.
Damit ähnelt der Verkauf der Vergabe eines Policendarlehens. Bei dieser Option wird ein bestimmter Betrag bevorschusst, weshalb Sie auf diesen auch Zinsen zahlen müssen. Beim Versicherungsfall wird dieser Betrag dann vom Versicherer zurückgehalten oder Sie zahlen diesen bereits vorher wieder ein.