Was zeichnet die Solidar aus?
Die Sterbeversicherung der Solidar fällt unserer Erfahrung nach durch folgende Merkmale auf:
- Günstige Tarife
- Sofortschutz bei Unfalltod (Tarif 18 und 19)
- Doppelte Versicherungsleistung bei Unfalltod
- Beitragsfrei mit 65 oder 85 Jahren
- M&M Tarifrating: Sehr gut
Entscheiden Sie sich für den Tarif mit einer Beitragszahlung bis zum Ende des 65. Lebensjahres, sparen Sie viel Geld ein. Zwar zahlen Sie monatlich einen höheren Beitrag. In der Summe sind die Einzahlungen aber deutlich geringer als der Tarif mit einer Beitragszahlung bis zum Ende des 85. Lebensjahres.
Info und Tarifrechner der Solidar
Die Solidar Sterbekasse mit dem Unternehmenssitz in Bochum ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Das ist eine besondere Rechtsform für Versicherungsunternehmen. Der rechtlich vollständige Name lautet „Solidar Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG“.
Für die Berechnung der Sterbegeldversicherung braucht die Solidar lediglich die gewünschte Versicherungssumme (bereits ab 500,- Euro möglich) und das Geburtsdatum der zu versichernden Person. Berechnen Sie die Sterbegeldtarife jetzt einfach über die Internetseite der Solidar.
Leistungsstaffelung in der Wartezeit
Alle Tarife der Solidar sind ohne Gesundheitsfragen. Daher tritt in den ersten Monaten ab Vertragsbeginn eine Wartezeit in Kraft. Bei Sterbegeldversicherungen ist das üblich. Während der Wartezeit wird die Sterbefallleistung Schritt für Schritt erhöht.
Für die Tarife mit einer laufenden Beitragszahlung (Tarif 18 und 19) gilt folgendes:
- Bis 6. Monat: Keine Leistung
- 7. bis 12. Monat: Erstattung der eingezahlten Beiträge
- 13. bis 24. Monat: 1/3 der Versicherungssumme
- 25. bis 36. Monat: 2/3 der Versicherungssumme
- Ab 37. Monat: Volle Versicherungssumme + Überschussbeteiligung
Für den Tarif mit Zahlung eines Einmalbeitrags (Tarif EB) gilt diese Leistungsstaffelung:
- 1. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge
- 13. bis 24. Monat: 80 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
- 25. bis 36. Monat: 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
- Ab 37. Monat: Volle Versicherungssumme
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Vertragskonditionen des Anbieters auf Basis der aktuellen Versicherungsbedingungen.