BVaG Sterbegeldversicherung | Wartezeit, Kosten, Besonderheiten

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Wie lange dauert die Wartezeit der BVaG Sterbegeldversicherung?

Die BVaG Sterbegeldversicherung hat grundsätzlich bei allen neuen Verträgen eine Wartezeit von 6 Monaten. Sofern der Tod jedoch durch einen Unfall eintritt, fällt die Wartezeit komplett weg.

Zusätzlich gelten für Kunden, die ein Eintrittsalter von mindestens 50 Jahren haben, besondere Regelungen. Sind Sie bei Vertragsabschluss bereits über 50 Jahre alt, gelten im Classic- und Compact-Tarif folgende Auszahlungsbedingungen:

  • 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge
  • 13. bis 24. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge oder 1/3 der Versicherungssumme (jeweils der höhere Betrag)
  • 25. bis 36. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge oder 2/3 der Versicherungssumme (jeweils der höhere Betrag)
  • Ab dem 37. Monat: Volle Versicherungssumme

Schließen Sie den Einmal-Tarif ab und haben bereits das 50. Lebensjahr überschritten, staffelt sich die Auszahlung folgendermaßen:

  • 7. bis 12. Monat: Rückerstattung der eingezahlten Beiträge
  • 13. bis 24. Monat: 80 % der Versicherungssumme mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
  • 25. bis 36. Monat: 90 % der Versicherungssumme, mindestens jedoch den gezahlten Einmalbeitrag
  • Ab dem 37. Monat: Volle Versicherungssumme

Tarifrechner der BVaG

Möchten Sie die Kosten für das Sterbegeld der BVaG berechnen?

Anbieter: Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG)
Adresse: Wieschermühlenstr. 19, 44791 Bochum

Berechnung: Online-Rechner der BVaG

Welche Besonderheiten gibt es bei der BVaG?

Bei der BVaG gibt es gleich mehrere Besonderheiten. Bei Tod durch ein Unfallereignis entfallen nicht nur die Wartezeiten. Mit dem Einschluss der Unfallzusatzversicherung verdoppeln Sie in solchen Fällen sogar die Versicherungssumme. Der Zusatzschutz ist bereits für wenige Cent im Monat verfügbar (abhängig vom Eintrittsalter).

Außerdem haben Eltern, Großeltern und Paten die Möglichkeit, ihre Kinder, Enkelkinder, Patenkinder sowie Adoptivkinder kostenlos mitzuversichern. Die kostenlose Kindermitversicherung gilt bis zum 14. Lebensjahr und hat dieselbe Versicherungssumme wie der Hauptvertrag. Möglich ist die kostenlose Mitversicherung von Kindern jedoch nur bei Verträgen mit einer laufenden Beitragszahlung; also nicht bei dem Einmal-Tarif. Gut zu wissen: Für kostenlos versicherte Kinder gibt es keine doppelte Versicherungssumme, auch wenn im Hauptvertrag die Unfallzusatzversicherung eingeschlossen wurde.

Neben dieser kostenlosen Zusatzleistung gibt es noch einen weiteren, kleinen Bonus. Wenn Sie die Sterbegeldversicherung online bei der BVaG abschließen, bekommen Sie einen Gutschein für eine Testamentserstellung. Über den Kooperationspartner können Sie dann kostenlos eine individuelle Testamentsvorlage erstellen.

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die Vertragskonditionen des Anbieters auf Basis der aktuellen Versicherungsbedingungen.